Entwicklung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege
Das WIdO berichtet die Entwicklung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege auf Grundlage der im AOK-Pflegenavigator veröffentlichten Leistungs- und Preisvergleichslisten (gesetzliche Grundlage ist § 7 Abs. 3 SGB XI). Anders als in der Krankenversicherung erhalten Versicherte Pflegeleistungen – aufgrund des so genannten Teilleistungssystems – seit jeher nur bis zu einem gesetzlich fixierten Betrag. Seit 2008 sollten die Pflegeleistungen regelhaft alle drei Jahre mit Bezug zur allgemeinen Preisentwicklung angehoben werden. Dem Kaufkraftverlust wurde mit dieser Regelung aber nicht entgegengewirkt, zumal Preise für pflegebedingte Kosten maßgeblich durch Lohnkosten bestimmt sind. Seit 2022 erhalten die Pflegeheimbewohnenden deshalb je nach Wohndauer Zuschläge zu den pflegebedingten Eigenanteilen.
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