Finanzierung und Vergütung der akutstationären Versorgung

Fragen nach einer zukunftsfähigen Finanzierung der akutstationären Versorgung haben einen besonderen Stellenwert in der gesundheitspolitischen Diskussion. Dieser erklärt sich aus der Bedeutung des Sektors für die Versorgung der Bevölkerung. Daher unterliegt der Krankenhausbereich in jeder Legislaturperiode regelhaft einer Vielzahl an gesetzgeberischen Maßnahmen.

Das WIdO beschäftigt sich im Rahmen seiner Forschungstätigkeit intensiv mit dem Thema, um Anstöße für eine sachgerechte Weiterentwicklung der Vergütungssysteme zu geben. So analysiert das Institut, welche Faktoren die Gesamtvergütung von Krankenhäusern wie beeinflussen und welche ökonomischen Auswirkungen die sich ändernden Rahmenbedingungen haben. Dabei geht es unter anderem um den Einfluss von Preisen und Leistungsmengen im Allgemeinen und Detailkomponenten im Speziellen, wie beispielsweise Zu- oder Abschlägen, mit denen spezifische Steuerungswirkungen verbunden werden. Auch Fragen nach den Verteilungswirkungen, die sich aus den jährlichen Revisionen der Entgeltkataloge ergeben, oder nach den Konsequenzen, die die Einführung neuer Vergütungsbestandteile nach sich ziehen, stehen im Fokus.

Budgetveränderung für DRG-Krankenhäuser seit 2009 und der Einfluss von Menge und Preis

In den Jahren 2009 bis 2016 sind die Gesamtbudgets von DRG-Krankenhäusern insgesamt um fast 35 Prozent auf etwa 70 Milliarden Euro gestiegen. Allein 2016 nahmen die Budgets um knapp drei Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr zu. Das Gesamtbudget kann in das Produkt aus Preis und Menge zerlegt werden. Die Einflüsse der beiden Faktoren sind über die Jahre unterschiedlich ausgeprägt und maßgeblich von den jeweils aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen abhängig. Das WIdO veröffentlicht in jeder Ausgabe des Krankenhaus-Reports eine aktuelle Analyse zur Budgetentwicklung und deren Determinanten.

Vergütungshöhe ist wesentlicher Steuerungshebel

Im stationären Sektor existiert quasi keine direkte Mengensteuerung. Daher ist die Vergütungshöhe der wesentliche Hebel zur Steuerung auf Makroebene. Im G-DRG-System ist der Basisfallwert die entscheidende Preisdeterminante. Da fast 85 Prozent des Ausgabenvolumens stationärer Leistungen über DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden, bestimmt die Entwicklung der Basisfallwerte das Einnahmeniveau der Krankenhäuser und die Ausgabenentwicklung der Krankenkassen maßgeblich. Politische Auseinandersetzungen zur adäquaten Finanzierung stationärer Leistungen drehen sich daher vorrangig um die Bestimmungsgrößen dieser Determinante.

Die Preiswirkungen aus gesetzlichen Regelungen lassen sich im realen Verlauf der DRG-Vergütungshöhe nachvollziehen. Maßgeblich für die konkreten Zahlungsströme sind die sogenannten Zahlbasisfallwerte. Sie sind hausspezifisch, weichen aufgrund von Erlösausgleichen vom vereinbarten Basisfallwert ab und ändern sich unterjährig. Als Indikator für diese multiplen Zahlbasisfallwerte wurde der Z-Bax entwickelt.

Die Vergütungssysteme in der akutstationären Versorgung auf einen Blick

  • G-DRG-System

    G-DRG-System

    2003 wurde zunächst optional und ab 2005 verbindlich ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschaliertes Entgeltsystem eingeführt: das G-DRG-System (German Diagnosis Related Groups). Es bildet seitdem die Grundlage für die Vergütung stationärer Behandlungsfälle sowie der Budgetvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern und unterliegt einer jährlichen Revision durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).

  • PEPP

    PEPP

    Seit 2013 gibt es auch in der Psychiatrie und Psychosomatik ein pauschalierendes Entgeltsystem, kurz PEPP. Das durchgängige, leistungsorientierte und pauschalierende Vergütungssystem basiert auf tagesbezogenen Entgelten für die voll- und teilstationären allgemeinen Krankenhausleistungen von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Das PEPP-System unterliegt ebenfalls einer jährlichen Revision durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).

  • Zu- und Abschläge

    Zu- und Abschläge

    Ergänzend zu den pauschalierenden Entgeltsystemen G-DRG und PEPP existiert ein zunehmend ausdifferenziertes Zu- und Abschlagsregime, um Steuerungs- und Verteilungsziele zu erreichen. Zu den prominenten Beispielen gehören das Pflegestellenförderprogramm oder Zu- und Abschläge für die (Nicht-)Teilnahme an der Notfallversorgung.